Rheinland-Pfalz will Fachzahnarzt Parodontologie einführen
Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz stimmten am 25. November einer geänderten Weiterbildungsordnung zu und damit der Einführung des Fachzahnarztes Parodontologie im Bundesland.
Unsere Strahlenschutzaufsicht in RLP hat mit einer Bundesratsinitiative am 24.11.2023 eine Änderung des § 114 StrlSchV herbeigeführt. Ab sofort muss für Dentaltubusgeräte und OPGs nicht mehr die unmittelbare, technische Übertragung der Expositionsdaten in die Röntgensoftware gewährleistet sein. Unsere Aufsicht hat die Anordnung des sofortigen Vollzuges noch vor Veröffentlichung im Bundesanzeiger angekündigt. Kolleginnen und Kollegen, die sich aktuell in Umrüstungsplanungen befinden, empfehlen wir, diese diesbezüglich zu überprüfen. Lieferanten, die hierzu Fragen haben können sich gerne unter schwan@bzkko.de an den Vorsitzenden Zahnärztliche Stelle RLP wenden.
Künstliche Intelligenz ist eine der Schlüsseltechnologien, wenn es um den digitalen Wandel geht. Wie bei jeder neuen Technologie stehen Zahnärztinnen und Zahnärzten auch bei KI-Systemen vor der Frage, worauf vor einer möglichen Anschaffung und Inbetriebnahme zu achten ist. Der Ausschuss Digitalisierung der Bundeszahnärztekammer hat deshalb eine Checkliste entwickelt, die Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei unterstützen soll, die richtigen Fragen zu stellen, die für eine solche Entscheidung wichtig sind.
Derzeit erhalten Zahnarztpraxen wieder vermehrt betrügerische Anrufe von Tätern, die versuchen, an Alt- bzw. Zahngold zu gelangen. Sie geben sich als Mitarbeiter von Hilfsorganisationen aus und kündigen an, die Sammelbox durch einen Kurier oder Postboten in der Praxis abholen zu lassen. Halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit der Hilfsorganisation, für die Sie sammeln. Händigen Sie die Box nicht einfach aus, sondern verständigen Sie bei einem Betrugsversuch bitte die Polizei.
Bürokratieentlastung: Zahnärzteschaft legt Maßnahmenkatalog vor
Durch die erhebliche Zunahme regulatorischer Maßnahmen sind die zahnärztlichen Praxen in großem Maße von Bürokratielasten beeinträchtigt. Das Bundesministerium für Gesundheit plant, einen eigenen Entwurf zur Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen vorzulegen. Hierzu haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog dem BMG zur Verfügung gestellt.
Es liegt ein Gesetzesentwurf vor, mit dem Zahnarztpraxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zur Nutzung des E-Rezepts verpflichtet werden sollen. Nutzen Sie den Übergangszeitraum bis zum Jahreswechsel, um die erforderliche Technik bereitzustellen und im Praxisalltag zu erproben. Dazu zählt auch der elektoronische Heilberufsausweis. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die künftig E-Rezepte erstellen wollen und noch keinen persönlichen eHBA besitzen, sollten daher zügig einen Antrag stellen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die KZVen der Länder haben eine öffentlichkeitswirksame Kampagne unter dem Motto „Zähne zeigen“ ins Leben gerufen. Diese soll den Protest gegen das 2022 beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und die hier enthaltenen Sparmaßnahmen in der vertragszahnärztlichen Versorgung zum Ausdruck bringen. Die Kampagne setzt auf eine aktive Beteiligung der Zahnärztinnen und Zahnärzte.