Weiterbildung KFO & Oralchirurgie

Weiterbildung zum Fachzahnarzt

Zahnärzte können sich in Rheinland-Pfalz zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Zahnärztliche Chirurgie (Oralchirurgie) weiterbilden. Darüber hinaus ist die Kammer auch für die Anerkennung ausländischer Fachzahnärzte zuständig.

Wie wird ein Zahnarzt Fachzahnarzt?

Die Landeszahnärztekammer (LZK) erteilt die Fachgebietsbezeichnung denjenigen Zahnärzten, die eine entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Jede Weiterbildung umfasst vier Jahre. Auf ein allgemein-zahnärztliches Jahr folgen drei fachspezifische Jahre.

Wo wird die fachspezifische Weiterbildung absolviert?

In Einrichtungen der Hochschulen, zugelassenen Krankenhausabteilungen/Instituten oder in der Praxis eines hierzu ermächtigten Zahnarztes. Es gibt Einrichtungen mit zwei- bzw. dreijähriger Ermächtigung. Einrichtungen mit dreijähriger Ermächtigung dürfen die gesamte Weiterbildung anbieten. Dagegen decken Einrichtungen mit zweijähriger Ermächtigung den Klinik-Bereich nicht ab. In diesem Fall absolviert der sich weiterbildende Zahnarzt ein Jahr in der Klinik (KFO und OCH) oder bei einer Einrichtung mit 3-jähriger Ermächtigung (nur OCH). Unabhängig davon müssen mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung an derselben Weiterbildungsstätte abgeleistet werden.

Wie geht’s zum Abschluss?

Kammermitglieder, die die Weiterbildung vollständig und ordnungsgemäß absolviert haben, melden sich zum Fachgespräch bei der LZK. Nach erfolgreichem Fachgespräch spricht der Prüfungsausschuss die Anerkennung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung aus. Mehr Informationen finden Sie in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK).

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 06131/9613670 (Edith Werum), 06131/96136785 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Wie werden ausländische Qualifikationen anerkannt?

Zahnärzte, die eine zusätzliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Rheinland-Pfalz als Fachzahnarzt tätig werden möchten, benötigen grundsätzlich die Anerkennung durch die LZK.

Welche Unterlagen werden dazu benötigt?

Die LZK prüft, ob bzw. in welchem Umfang Ihre Qualifikation der deutschen Fachzahnarztqualifikation entspricht. Hierzu werden folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt:

  • Berufsbezogener Lebenslauf
  • Identitätsnachweis
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • im Ausland erworbene Weiterbildungsnachweise, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung sowie fachbezogene praktische Weiterbildungsinhalte
  • ggf. Konformitätserklärung
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (letter of good standing)
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztbezeichnung gestellt wurde
  • ggf. ein erteilter Bescheid eines anderen Landes über die Anerkennung


Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen (eines öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetschers) der Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie die Vorschriften für eine sichere Datenübermittlung.

Wann finden die nächsten Fachgespräche Oralchirurgie / Kieferorthopädie statt?

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter 06131/9613670 (Edith Werum), 06131/9613670 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.

KFO

Anträge und Formulare

KFO: Antrag auf Ermächtigung zur zweijährigen Weiterbildungsberechtigung

KFO: Antrag auf Ermächtigung zur dreijährigen Weiterbildungsberechtigung

KFO: Anmeldung zum Fachgespräch

Ermächtigte Praxen

Oralchirurgie

Anträge und Formulare

OCH: Antrag auf Ermächtigung zur zweijährigen Weiterbildungsberechtigung

OCH: Antrag auf Ermächtigung zur dreijährigen Weiterbildungsberechtigung

OCH: Anmeldung zum Fachgespräch

Ermächtigte Praxen