Zahnärzte können sich in Rheinland-Pfalz zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Zahnärztliche Chirurgie (Oralchirurgie) weiterbilden. Darüber hinaus ist die Kammer auch für die Anerkennung ausländischer Fachzahnärzte zuständig.
Die Landeszahnärztekammer (LZK) erteilt die Fachgebietsbezeichnung denjenigen Zahnärzten, die eine entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Jede Weiterbildung umfasst vier Jahre. Auf ein allgemein-zahnärztliches Jahr folgen drei fachspezifische Jahre.
In Einrichtungen der Hochschulen, zugelassenen Krankenhausabteilungen/Instituten oder in der Praxis eines hierzu ermächtigten Zahnarztes. Es gibt Einrichtungen mit zwei- bzw. dreijähriger Ermächtigung. Einrichtungen mit dreijähriger Ermächtigung dürfen die gesamte Weiterbildung anbieten. Dagegen decken Einrichtungen mit zweijähriger Ermächtigung den Klinik-Bereich nicht ab. In diesem Fall absolviert der sich weiterbildende Zahnarzt ein Jahr in der Klinik (KFO und OCH) oder bei einer Einrichtung mit 3-jähriger Ermächtigung (nur OCH). Unabhängig davon müssen mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung an derselben Weiterbildungsstätte abgeleistet werden.
Kammermitglieder, die die Weiterbildung vollständig und ordnungsgemäß absolviert haben, melden sich zum Fachgespräch bei der LZK. Nach erfolgreichem Fachgespräch spricht der Prüfungsausschuss die Anerkennung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung aus. Mehr Informationen finden Sie in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK).
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 06131/9613670 (Edith Werum), 06131/96136785 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Zahnärzte, die eine zusätzliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Rheinland-Pfalz als Fachzahnarzt tätig werden möchten, benötigen grundsätzlich die Anerkennung durch die LZK.
Die LZK prüft, ob bzw. in welchem Umfang Ihre Qualifikation der deutschen Fachzahnarztqualifikation entspricht. Hierzu werden folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt:
Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen (eines öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetschers) der Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie die Vorschriften für eine sichere Datenübermittlung.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter 06131/9613670 (Edith Werum), 06131/9613670 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.
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