Tätigkeitsschwerpunkte

Schwerpunkte setzen

Zahnärzte mit dokumentierten besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde dürfen kammerzertifizierte Tätigkeitsschwerpunkte führen. So können sich Patienten schon anhand des Praxisschildes oder im Internet orientieren.

Welche Tätigkeitsschwerpunkte (TSP) sind derzeit zu erwerben?

  • Ästhetische Zahnheilkunde
  • Endodontologie
  • Funktionstherapie / Kiefergelenkbehandlung
  • Implantologie
  • Kinder- und Jugendzahnheilkunde

Wie erlangen Zahnärzte die TSPs?

Unter der Voraussetzung, dass besondere Kenntnisse und Fertigkeiten dokumentiert sind und eine entsprechende Tätigkeit intensiv betrieben wird, können Zahnärzte bei der Landeszahnärztekammer den Antrag auf Anerkennung eines Tätigkeitsschwerpunktes stellen (siehe Liste). Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Landeszahnärztekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erlaubnis zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist zunächst auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung ist auf entsprechenden Antrag möglich. Schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag. Für die Bearbeitung wird ab dem 1. Januar 2024 eine Gebühr von 300,00 Euro erhoben.

Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an 06131-9613685 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.