Der Gesetzgeber hat in der Röntgenverordnung die Anwendung der Strahlendiagnostik stark reglementiert, um die Strahlenexposition der Patienten möglichst gering zu halten. Die „Zahnärztliche Stelle“ ist eine Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der zahnmedizinischen Strahlenanwendung. Sie ist in Rheinland-Pfalz bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt. Wir informieren und beraten Sie zum Erwerb der Fachkunde; die Aktualisierungskurse finden in den Bezirkszahnärztekammern statt.
Zum Jahresanfang 2019 wurde die Röntgenverordnung durch die neue Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit dem Strahlenschutzgesetz abgelöst.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie auf dem Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zusammengefasst.
Mit der Aufsicht in Rheinland-Pfalz sind bereits folgende präzisierende Absprachen getroffen worden:
1. Im Lichte der arbeitsrechtlichen Konsequenzen wird die Berufung eines Strahlenschutzbeauftragten für jeden Praxisstandort nicht für notwendig erachtet, soweit die Erreichbarkeit des Strahlenschutzverantwortlichen für Zweifelsfälle gewährleistet ist.
2. Die Verpflichtung zu Konstanzaufnahmen bleibt in Art und Häufigkeit unverändert, da sowohl die untergesetzlichen Richtlinien, als auch die DIN-Normen unverändert weiter gelten.
Zahnärzte, die erstmalig ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz über ihre vorhandene Fachkunde. Diese ist der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion vorzulegen. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Studium der Zahnmedizin aus. Zur Ausstellung der Fachkundebescheinigung ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war.
Haben Sie dazu Fragen? Rufen Sie uns an 06131/9613670 (Edith Werum) / 06131/9613685 (Daniela Matschek) oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Das geschieht in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs. Dieser wird in Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten anerkannt und von Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer (BZK) angeboten.
Auch für die ZFAs werden die Aktualisierungskurse in den Bezirkszahnärztekammern angeboten. Bitte kontaktieren Sie dazu die für Ihren Praxisstandort zuständige Bezirkszahnärztekammer.
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte
Die Aktualisierungskurse werden in den Bezirkszahnärztekammern angeboten. Bitte kontaktieren Sie dazu die für Ihren Praxisstandort zuständige Bezirkszahnärztekammer.
Zahnärztliches Röntgen: Grundlage, Technik, Anwendung – Hintergrundinformationen
von Prof. Dr. Ralf Schulze, Leiter Röntgenabteilung der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz