GOZ

GOZ – Privatleistungen beim Zahnarzt

Die GebührenOrdnung für Zahnärzte (GOZ) ist die amtliche Grundlage für alle privatzahnärztlichen Honorarabrechnungen.

Was bedeutet GOZ/BEMA?

Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche Leistungen (BEMA). Leistungen, die über den BEMA hinausgehen, werden auch bei gesetzlich Versicherten über die GOZ berechnet.

Welche Funktion erfüllt der GOZ-Kommentar?

Der Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ liefert Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zum besseren Verständnis und zur Anwendbarkeit der Gebührenordnung. Der GOZ-Kommentar wird ständig weiterentwickelt und angepasst. Hier finden Sie stets die aktuellste Version des Kommentars zum Nachschlagen sowie ein Aktualisierungsverzeichnis.

Was ist die Analogliste?

In der sogenannten „Analogliste“ hat die Bundeszahnärztekammer selbstständige, zahnärztliche gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnende Leistungen aufgeführt. Es handelt sich um Leistungen, die nicht in das Leistungsverzeichnis der GOZ eingegangen sind. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend.