Die GebührenOrdnung für Zahnärzte (GOZ) ist die amtliche Grundlage für alle privatzahnärztlichen Honorarabrechnungen.
Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche Leistungen (BEMA). Leistungen, die über den BEMA hinausgehen, werden auch bei gesetzlich Versicherten über die GOZ berechnet.
Der Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ liefert Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zum besseren Verständnis und zur Anwendbarkeit der Gebührenordnung. Der GOZ-Kommentar wird ständig weiterentwickelt und angepasst. Hier finden Sie stets die aktuellste Version des Kommentars zum Nachschlagen sowie ein Aktualisierungsverzeichnis.
In der sogenannten „Analogliste“ hat die Bundeszahnärztekammer selbstständige, zahnärztliche gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnende Leistungen aufgeführt. Es handelt sich um Leistungen, die nicht in das Leistungsverzeichnis der GOZ eingegangen sind. Die Zusammenstellung ist nicht abschließend.
Das GOZ-Referat gibt Ihnen gern Hilfestellung und Hinweise zur Berechnung. Rufen Sie uns an unter 06131/9613670 (Edith Werum) oder schicken Sie uns eine Nachricht.