Was sind die ersten Schritte, wenn es nach dem Studium ins Berufsleben geht? Hier finden Sie Orientierung und Infos.
Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung. Diese beantragen Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Auf der Website des LSJV finden Sie das Antragsformular sowie Informationen über weitere Voraussetzungen und benötigte Unterlagen.
Alle Zahnärzte, die in Rheinland-Pfalz arbeiten, müssen Mitglieder in der Landes- als auch in einer der vier Bezirkszahnärztekammern sein (Rheinhessen, Pfalz, Trier oder Koblenz). Dazu melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen in der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer an.
Achtung: Die Meldepflicht bei der Kammer ist nicht automatisch durch eine Meldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit erfüllt – es handelt sich um zwei verschiedene Körperschaften mit unterschiedlichen Aufgaben.
Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer rund 3.200 Mitglieder und ist Mitglied der Bundeszahnärztekammer. Mehr zu unseren Aufgaben und zu unserem Selbstverständnis hier.
In Rheinland-Pfalz sind außerdem vier Bezirkszahnärztekammern (BZK) für die Mitglieder in den Bereichen Trier, Koblenz, Pfalz und Rheinhessen zuständig. Hier finden Sie Ihre zuständige BZK. Die BZKen sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Aufgaben.
Durch Ihre Kammermitgliedschaft werden Sie auch Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Während für Mitglieder aus Rheinhessen, Koblenz und Trier die Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (VA) zuständig ist, werden Mitglieder aus der Pfalz bei der Bayerischen Ärzteversorgung angemeldet. Die Neumitglieder bei der VA werden angeschrieben, bei der Bayerischen Ärzteversorgung müssen Sie sich jedoch selbst melden.
Beantragen Sie innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, damit Sie nicht doppelt Beiträge zahlen müssen. Anträge und Infos dazu finden Sie bei den Versorgungswerken online.
Mit Ihren Beiträgen an die VA bauen Sie Ihre Altersversorgung auf und haben als Mitglied Versicherungsschutz im Falle von Berufsunfähigkeit.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KZV) rechnet zahnärztlich erbrachte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab und erteilt die Zulassung bzw. Erlaubnis zur Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung. Die KZV ist nicht zu verwechseln mit der Kammer, sondern ist ausschließlich für die kassenzahnärztlichen Belange zuständig.
Achtung: Die Meldepflicht bei der Kammer ist nicht automatisch durch eine Meldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit erfüllt – es handelt sich um zwei verschiedene Körperschaften.
Sie sind jung und wollen etwas bewirken? Sie haben eine konkrete Idee, was man besser regeln könnte? Toll, Ihre Kollegen in den berufspolitischen Verbänden freuen sich auf Sie! Jeder kann sich einbringen, und das macht auch Sinn. Denn die Selbstverwaltung lebt von der Beteiligung ihrer Mitglieder. Nutzen Sie dieses Privileg – so können Sie die Zukunft Ihres eigenen Berufsstandes mitgestalten. Bringen Sie Ihr fachliches Know-how ein und gestalten Sie Ihren Berufsalltag mit!
Fangen Sie am besten vor Ort an. Es gibt zahlreiche Netzwerke, Ortsgruppen oder Stammtische von und für Kollegen. Ihre Kreisobleute vor Ort finden Sie über die Bezirkszahnärztekammern. Sie freuen sich über einen Anruf oder eine Mail – ebenso wie Ihre örtlichen Vertreter der Landeszahnärztekammer.
Ihre erste Stelle stellt die Weichen für Ihre berufliche Zukunft. Überlegen Sie: Wie möchten Sie Ihre Assistenzzeit gestalten? Würden Sie lieber auf dem Land oder in der Stadt, in einer großen oder kleinen Praxis arbeiten? Möchten Sie vom Fachwissen einer spezialisierten Praxis profitieren oder bei einem „Generalisten“ vielfältige Erfahrungen sammeln? Wo können Sie etwas über Praxisorganisation und -verwaltung lernen?
Wenn Sie jetzt schon planen, eine bestimmte Fachrichtung einzuschlagen, gibt unsere Liste mit weiterbildungsermächtigten Praxen eine hilfreiche Orientierung.
Hören Sie sich um: Fragen Sie nach Empfehlungen, halten Sie Ausschau nach gut vernetzten Kollegen. Auch hier lohnt es sich, Delegierte der LZK-Vertreterversammlung aus Ihrer Gegend einfach mal anzusprechen und lokale Veranstaltungen zu besuchen.
Schauen Sie auch regelmäßig in die Stellenbörsen der Bezirkszahnärztekammern und in die Anzeigen der Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) oder inserieren Sie selbst.
Fragen Sie auch Kollegen, die Sie bereits kennen, nach Assistenzstellen. Auch Initiativbewerbungen bei Kollegen am Wunschort sind manchmal zielführend!
Um an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, müssen Zahnärzte nach der Approbation zunächst eine zweijährige Assistenzzeit als so genannter Vorbereitungsassistent absolvieren.
Danach spezialisieren sich viele Kollegen als Zahnärzte in Weiterbildung auf einem Teilgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die Qualifizierung als Fachzahnarzt ist in Rheinland-Pfalz auf den Teilgebieten Oralchirurgie und Kieferorthopädie möglich.
Zahnärzte können als Angestellte arbeiten oder sich niederlassen. Die meisten Selbstständigen arbeiten in einer Einzelpraxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG).
Mehr Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten gibt es hier.
Denken Sie über die Selbständigkeit nach? Möchten Sie eine neue Praxis gründen oder eine bestehende übernehmen? Oder hat ihr Chef eine spätere Übernahme in Aussicht gestellt und Sie sind unsicher, ob das in Frage kommt? Zur Klärung können unsere regelmäßigen Existenzgründungsseminare beitragen.
Als Zahnärztin oder Zahnarzt haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, Arbeit und Familie „unter einen Hut“ zu kriegen, sowohl angestellt als auch selbständig. Es gibt allerdings einige Unterschiede zu beachten. Hier finden Sie Informationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Auch der Verband der ZahnÄrztinnen / Dentista gibt gute Hinweise – nicht nur für Frauen.
Die Zahnmedizin entwickelt sich ständig weiter, Zahnärzte bilden sich kontinuierlich fort. Im Institut Bildung und Wissenschaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz halten namhafte Referenten hochwertige Fortbildungen für Zahnärzte sowie Praxisteams ab. Wir legen viel Wert auf Hands-on!
Auch die Bezirkszahnärztekammern haben Kurse und Veranstaltungen im Programm, die ebenfalls mit Fortbildungspunkten bewertet werden.
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Zahnärzte können sich in Rheinland-Pfalz zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie weiterbilden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.