Schlichtung

Was tun bei Konflikten in der Ausbildung?

Selbst im besten Ausbildungsverhältnis kann es zu Schwierigkeiten kommen. Meist kann man sie in einem ehrlichen Vier-Augen-Gespräch klären. Sollte das einmal nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Ausbildungsberater bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer. Dem Ausbildungsberater gelingt es häufig, mit den streitenden Parteien einen Konsens zu erzielen, sodass eine gemeinsame Basis für die Fortsetzung der Ausbildung gefunden wird.

Wann wird eine Schlichtung ratsam?

Manchmal erscheint eine Einigung nicht möglich und weitere Hilfe von außen ist gefragt. Dafür hat die Landeszahnärztekammer einen Schlichtungsausschuss eingerichtet, bestehend aus je einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter. Die Schlichtung soll helfen, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen und z. B. Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis auszugleichen. Ein Schlichtungsverfahren ist übrigens auch gesetzliche Voraussetzung für die Erhebung einer arbeitsgerichtlichen Klage.

Wie beantrage ich eine Schlichtung?

Zahnärzte oder Azubis können ihren schriftlichen Antrag bei der Landeszahnärztekammer einreichen. Folgendes muss enthalten sein:

  • die Bezeichnung der Beteiligten,
  • ein bestimmtes Antragsbegehren sowie
  • eine Begründung des Antragsbegehrens.


In der Verhandlung haben Auszubildende und Ausbilder Gelegenheit, ihre Streitigkeiten zu klären. Die Anwesenheit beider ist daher vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich aber vertreten lassen.

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