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Jameda muss Falschaussagen über Zahnärztin löschen

Jameda muss Falschaussagen über Zahnärztin löschen Das Oberlandesgericht Hamm hat am 13. März, drei Wochen nach dem jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs, für eine Essener Zahnärztin entschieden: Das Arztbewertungsportal Jameda darf keine Patientenbewertung veröffentlichen, in denen falsche Tatsachen behauptet werden. Die Zahnärztin konnte anhand ihrer Patientenunterlagen beweisen, dass sie die Patientin beraten habe. Die Patientin hatte in dem Kommentar behauptet, die Zahnärztin habe auf eine Beratung verzichtet. Dies musste Jameda aus der Bewertung entfernen. Die Presseinformationen des OLG Hamm finden Sie hier.