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Datenschutz­grundverordnung DSGVO in aller Munde

Am 25.05.18 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die verschiedene datenschutzrechtliche Anforderungen an die zahnärztliche Praxis stellt.

Für Zahnarztpraxen geht es vor allem darum, die Sicherheit der verarbeiteten Personendaten zu gewährleisten. Diese müssen nach europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab Mai 2018 besonders geschützt werden.

Wie können Sie sich für Ihre Praxis informieren?
Um dem gebotenen Schutz der Patientendaten angemessen gerecht werden zu können, rät die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) allen Zahnärzten dazu, sich mit den geltenden Rechtsvorgaben frühzeitig und umfassend vertraut zu machen und sie zu beachten. Hierzu hat die BZÄK ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Neuerungen zusammenfasst.

Ergänzend hat die BZÄK zusammen mit der KZBV eine Neuauflage des gemeinsamen Datenschutzleitfadens veröffentlicht, der weitergehende Informationen enthält.

Auf der sicheren Seite
Das Z-QMS hat die neuen Anforderungen bereits für Sie erfasst und den Z-QMS Kompass um das Modul „Datenschutz“ erweitert. Die gesetzlichen Anforderungen wurden praxisnah in Fragbögen übersetzt und durch notwendige Dokumentenvorlagen im Service Portal ergänzt.

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung des Moduls „Datenschutz“ ist mit einem Lese- und Dokumentationsaufwand von ca. 4 bis 6 Stunden zu rechnen. Wir empfehlen zur Umsetzung der DSGVO die im Modul bereitgestellten Dokumente auf Ihre Praxis abzustimmen, auszudrucken und in einem Datenschutzhandbuch Ihrer Praxis abzuheften. Verwenden Sie als Inhaltsverzeichnis hierzu den in Frage 19 bereitgestellten Nachweis für die DSGVO-Maßnahmen.

Immer up-to-date: Neue Informationen zur Umsetzung der DSGVO werden umgehend in das Z-QMS eingearbeitet.

Weitere Online-Angebote

  • Das Muster einer Datenschutzinformation für GKV-Patienten finden Sie hier
  • Hilfreiche Hinweise und Materialien sind darüber hinaus auf www.datenschutz.rlp.de zu finden.
  • Dabei wird auch explizit auf den Bereich der niedergelassenen Heilberufe eingegangen.
  • Mit der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ bieten die KV RP und der LfDI zudem praxisbezogene Informationen und eine landesweite Veranstaltungsreihe zu den bevorstehenden Rechtsänderungen an. Dabei sollen einzelne für die Praxisinhaber bedeutsame Aspekte der DSGVO vor Ort erläutert und zugleich Raum für themenbezogene Diskussionen gegeben werden.

„Da wir als Zahnärzte zahlreiche sensible Patientendaten in unserer Obhut haben, ist es unerlässlich, dass wir uns umfassend mit dem Thema Datenschutzgrundverordnung befassen. Aber bitte lassen Sie sich nicht von einer – oftmals medial geschürten Panikmache – anstecken! Im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz, das auf einem sehr hohen Datenschutzniveau liegt, wird sich durch die DSGVO in Deutschland nicht allzu vieles ändern. Zum 25. Mai 2018 werden die Datenschutzregelungen europaweit harmonisiert und dem deutschen Standard weitgehend angeglichen. Auch wenn zahlreiche Fragestellungen, die sich aus der konkreten Umsetzung der DSGVO in der Praxis ergeben, heute noch ungeklärt sind, steht inzwischen fest, dass ein Datenschutzbeauftragter in Zahnarztpraxen erst ab zehn mit der Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeitern notwendig ist. Mein Ratschlag an Sie: Nutzen Sie die Checklisten und die Verfahrensanweisungen unseres Z-QMS. Sie bieten Ihnen praxisnahe Hilfestellungen.“