Ärzte und Zahnärzte müssen nicht dulden, dass sie gegen ihren Willen in einem Bewertungsportal geführt werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Geklagt hatte eine Kölner Dermatologin, die ihr Profil aus dem Online-Bewerbungsportal "Jameda" löschen lassen wollte. Das Online-Unternehmen hatte das zuvor abgelehnt, mit der Begründung, dass Patienten ein erhebliches Interesse an Informationen über ärztliche Dienstleistungen hätten, um von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können. Der BGH urteilte nun, dass Ärzte ihre Daten nicht zwangsweise hergeben müssen, wenn im Rahmen eines solchen Portals Werbung für zahlende Kunden gemacht wird.
Mehr Informationen zu Bewertungsportalen finden sie in einem Leitfaden der BZÄK.