Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958
Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) plant in ihrer Vertreterversammlung am 25. November 2023 Änderungen der Berufsordnung sowie der Weiterbildungsordnung zu beschließen.
Gemäß § 15 Abs. 6 Heilberufsgesetz RLP hat die LZK mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung Vorschriften, die den Zugang zum zahnärztlichen Beruf oder dessen Ausübungen beschränken, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Sollten Sie als Mitglied der LZK zu den geplanten Satzungsänderungen im Hinblick auf dessen Verhältnismäßigkeit eine Stellungnahme abgeben wollen, können Sie diese bis zum 23. November 2023 entweder per E-Mail (geschaeftsstelle(at)lzk.de) oder per Post an die LZK (Langenbeckstr. 2, 55131 Mainz) übermitteln.
Hier finden Sie den Entwurf der neuen Berufsordnung und der neuen Weiterbildungsordnung.