Zu Ihrer Information leiten wir folgende Entscheidung des Amtsgerichts Münster (Aktenzeichen: 82 IN 31/23) weiter:
"In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB12703 eingetragenen BLUE SAFETY GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Siemensstraße 59, 48153 Münster und Herrn Christian Mönninghoff, Siemensstraße 59, 48153 Münster ist am 16.08.2023, um 12:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
82 IN 31/23
Amtsgericht Münster, 16.08.2023"
Quelle: Informationsdienst Zahnärztekammer Schleswig-Holstein (30.8.2023)