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Bund verlängert und verdoppelt Ausbildungsprämie

Betriebe, die trotz der Pandemie Auszubildende beschäftigen, sollen mehr Förderung erhalten. Dazu hat die Bundesregierung nun Änderungen in den beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen.

  • Die Förderung über Ausbildungsprämien zu den bisherigen Bedingungen wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
  • Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, wird eine Verdopplung der Höhe der Ausbildungsprämien für das neue Ausbildungsjahr von 2.000 auf 4.000 Euro und der „Ausbildungsprämie plus“ von 3.000 auf 6.000 Euro greifen.
  • Ebenfalls zum 1. Juni 2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Förderberechtigt werden dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (bislang bis zu 249 Mitarbeitern).
  • Als weitere Änderung wurde die Erweiterung des Zuschusses zur Verhinderung von Kurzarbeit während der Ausbildung um einen Zuschuss zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 Prozent des Ausbildergehalts zuzüglich zur bereits bestehenden Förderung der Ausbildungsvergütung aufgenommen und bis zum Ende 2021 verlängert.
  • Zudem wurde ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe (bis vier Mitarbeiter) in Höhe von 1.000 Euro eingeführt, die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung aufrechterhalten haben.
  • Auch die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und wie die neue Ausbildungsprämie auf 6.000 Euro angehoben.
  • Bei der zweiten Richtlinie „zur Förderung pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildungen“ des Bundesprogramms wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen.


Die Bundesagentur für Arbeit setzt die Erste Förderrichtlinie um und ist für die Anträge auf die Förderleistungen und deren Bewilligung zuständig. Ausbildungsbetriebe können sich an die für sie zuständige Agentur für Arbeit wenden und den Antrag auf Förderung mittels des vorgesehenen Antragsformulars stellen. Dieses können sie online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern aufrufen. Dort stehen ebenfalls Informationen zum Bundesprogramm zur Verfügung.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildungsfoerderung/ausbildungsplaetze-sichern.html#doce1bfb4b9-205f-44a8-a24d-0f415f01a033bodyText2