Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in Rheinland-Pfalz haben die Corona-Impfungen begonnen. Wie Sie sicher wissen, ist die Impfung eine freiwillige Angelegenheit. Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist es persönlich freigestellt, sich für oder gegen diese Maßnahme zu entscheiden. So auch dem medizinischen Fachpersonal in den Zahnarztpraxen.
Dennoch möchten wir Ihnen allen sehr empfehlen, von dieser Option Gebrauch zu machen, sobald es möglich ist. Als Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wir uns unserer Verantwortung bewusst – unseren Patienten und Teams – aber auch uns selbst und unserem Umfeld gegenüber. Lassen Sie uns, wie in den vergangenen Monaten auch, gemeinsam unser Bestes tun, um für unsere Patienten da zu sein.
Herzlichen Dank!
Dr. Wilfried Woop, Präsident,
San.-Rat Dr. Peter Mohr, Vizepräsident
Wer kann sich impfen lassen?
Zunächst können nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Impftermin beantragen. Dies sind:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
4. Medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit sehr hohem Expositionsrisiko,
5. Personal in Impfzentren.
Wie ist das Impf-Prozedere?
Es werden zwei Dosen im Abstand von etwa drei Wochen verabreicht. Wenn Sie zur berechtigten Personengruppe gehören, können Sie telefonisch unter 0800 5758100 (Mo.-Fr.: 7-23 Uhr, Sa.-So.: 10-18 Uhr) oder im Internet: www.impftermin.rlp.de einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren.
Nach Ihrer Registrierung werden Ihnen innerhalb weniger Tage Ihre beiden Impftermine sowie alle weiteren Informationen zur Impfung mitgeteilt. Auch erhalten Sie per E-Mail beziehungsweise per Post einen Aufklärungsbogen, der zum Impftermin ausgefüllt mitzubringen ist.
Wann haben Zahnärzte und ihre Teams Zugang zur Impfung?
Zahnärzte haben laut Bundesgesundheitsministerium neben Infektionsstationen, hausärztlichen und pädiatrischen Praxen, KV-Notdiensten, Patiententransport von Notfallpatienten, HNO-, Augen-, Zahn-Klinik oder Praxis (enge Kontakte, dokumentierte Infektionsfälle bei medizinischem Personal) eine „hohe“ Priorität und gehören damit grundsätzlich zur am zweit höchsten eingestuften Gruppe. Trotzdem ist Geduld gefragt, da zuerst Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, geimpft werden.
Lesen Sie dazu auch ein gemeinsames Positionspapier der Zahnärzteschaft (BZÄK, KZBV und DGZMK)
Worin begründet sich die Priorisierung?
Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der Ständigen Impfkommission (STIKO) definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden. Die STIKO-Empfehlung setzt sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen. Die Priorisierungsempfehlung hat nur solange Gültigkeit, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.
Wann kann sich jeder, der möchte, impfen lassen?
Nach jetzigem Kenntnisstand und wenn noch weitere Impfstoffe zugelassen werden, geht die Bundesregierung davon aus, dass im Sommer jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann.
Wo gibt es weitere Infos?
Zahlreiche Informationen und Beratung zur Impfung finden Sie auch unter www.corona.rlp.de oder bei der Impfberatung, Tel. 0800-5758100 sowie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Fragen und Antworten zum Impfstoff aus medizinischer Sicht hat das Robert-Koch-Institut zusammengefasst.