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eHBA: Eintrittskarte in die Gesundheitstelematik

Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Hochdruck vorangetrieben. Das E-Health-Gesetz enthält einen konkreten Fahrplan für die Einführung digitaler Infrastrukturen im Gesundheitswesen. Eine  Komponente  ist  der  elektronische  Heilberufsausweis  –  kurz eHBa. Der eHBA  der 2. Generation (G2) kann künftig bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz bestellt werden. Wir haben für Sie wichtige Fragen und Antworten rund um den elektronischen Zahnarztausweis zusammengestellt.

Was ist der eHBA?
Der eHBA ist der elektronische Heilberufsausweis der Zahnärzteschaft.

Warum wird der eHBA benötigt?
Mit dem eHBA können schon jetzt elektronische Dokumente, beispielsweise elektronische Arztbriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Weitere Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement oder ein elektronischer Medikationsplan sollen im Laufe des Jahres folgen. Mit Einführung der medizinischen Anwendungen in die Telematik-Infrastruktur (Update der Konnektoren zum eHealth-Konnektor ab Mitte des zweiten Quartals 2020) und mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes gilt die eHBA-Pflicht ab dem 1.1.2021. Je Praxis wird dann ein eHBA notwendig.

Für welche medizinischen Anwendungen wird der eHBA benötigt?

  • Notfalldatenmanagement (2020)
  • Elektronischer Medikationsplan (2020)
  • eRezept (2021)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab 1.1.2021)
  • Elektronische Patientenakte 2.0 (ab 2022)


Was ist die Aufgabe der Landeszahnärztekammer?
Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist die zuständige Stelle für die Herausgabe des eHBA. Die Aufgabe der Kammer ist es dabei, im Ausgabeverfahren die Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ zu überprüfen und den eHBA beim Anbieter zur Produktion freizugeben.

Bei welchen Anbietern werden die elektronischen Heilberufsausweise produziert?
Produziert wird der personenbezogene Ausweis von qualifizierten und zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern. Sie statten den Ausweis mit den notwendigen Zertifikaten und Schlüsselmaterial aus. Aktuell sind die Anbieter D-Trust und T-Systems/Telesec. Die Firma Medisign befindet sich aktuell im Zulassungsverfahren für den eHBA der 2. Generation. Geplant ist der Wechsel auf die 2. Generation Mitte des 2. Quartals 2020. Ebenfalls im Zulassungsverfahren befindet sich die Firma SHC.

Wie beantragen Sie Ihren eHBA?
In Kürze werden Sie hier ein Online-Antragsformular für den eHBA finden. In diesem Formular werden Ihre persönlichen Daten abgefragt, um Sie in unserem LZK-Mitgliederverwaltungssystem zu identifizieren. Weiterhin wählen Sie in diesem Formular noch Ihren Wunsch-Anbieter (D-Trust, T-Systems/Telesec, Medisign oder SHC) aus. Am Ende dieses papierlosen Vorgangs erhalten Sie per E-Mail einen Link. Er ermöglicht Ihnen, Ihren von uns vorbefüllten Antrag für einen eHBA beim Anbieter aufzurufen.

Was kostet der eHBA?
Die derzeitigen Kartenanbieter berechnen dem Zahnarzt 8,90 Euro pro Monat.

Können die Kosten erstattet werden?
Über die KZV werden die Kosten einmalig für fünf Jahre mit 233 Euro für den eHBA erstattet. Zur Beantragung der Pauschalen wenden Sie sich bitte an die KZV Rheinland-Pfalz.

Was ist bei einem Wechsel in eine andere Landeszahnärztekammer zu beachten?
Der eHBA gilt bundesweit und behält bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland seine Gültigkeit.

Wie lange ist der eHBA gültig?
Der eHBA hat in der Regel eine Gültigkeit von 5 Jahren. Das Ende der Gültigkeit ist auf dem Ausweis aufgedruckt.

Was passiert, wenn Sie keinen eHBA haben?
Können Zahnarztpraxen bis zum 30.06.2021 nicht nachweisen, dass sie die erforderlichen Komponenten und Dienste zum Zugriff auf die TI haben, wird pauschal die Vergütung um 1 % gekürzt. Zu den Komponenten zählt auch der eHBA.

Ist mein bisheriger Zahnarztausweis noch gültig?
Ja, der bisherige gelbe Mitgliedsausweis ist auch weiterhin gültig. Er enthält jedoch keinen Chip für eine elektronische Signatur und unter-stützt folglich nicht die Telematik-Optionen. Er behält aber als Sichtausweis weiterhin seine Gültigkeit.

Noch Fragen?
Alexander Hofferberth steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Tel. 06131 9613668 oder mitglieder@lzk.de