Aktuelles

Gemeinsames Sonderrundschreiben Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Bund und Länder lockern nach und nach die Corona-Beschränkungen, und so stellt sich Ihnen und uns die Frage, wie wir mit der Corona-Pandemie weiterhin verantwortungsvoll umgehen.

Neben den Überlegungen, mit welchen organisatorischen Maßnahmen in der Praxis wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, uns selbst und natürlich unsere Patientinnen und Patienten vor einer Infektion schützen, muss unser Hauptaugenmerk auf der Zahn- und Mundgesundheit unserer Patientinnen und Patienten liegen. Das heißt: Die noch immer geltenden und unbestritten notwendigen (Verhaltens-)Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Zahn- und Mundgesundheit der Bevölkerung führen.

Sofern noch nicht geschehen, empfehlen wir Ihnen deshalb, Ihre Behandlungskapazitäten wieder zu erhöhen. Bitte sorgen Sie dabei weiterhin für möglichst kurze Wartezeiten Ihrer Patientinnen und Patienten und für genügend Sicherheitsabstand (mindestens 1,5m) im Wartezimmer. Die Corona-Landesverordnung sieht in (Zahn-)Arztpraxen grundsätzlich eine Maskenpflicht für Patienten in Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen vor. Bitten Sie Ihre Patientinnen und Patienten, die Praxis nur mit Mundschutz zu betreten und ihn bis zum Beginn der Behandlung zu tragen.

Patientenversorgung während der Pandemie
Bei Patienten ohne nachgewiesene Infektion oder Verdacht darauf sind notwendige zahnmedizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen und Behandlungen keineswegs beliebig verschiebbar, sondern sollten vielmehr unter Einschätzung und Würdigung der Risiken und Einhaltung bestehender Hygienerichtlinien durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Behandlungen ohne Aerosolbildung. Das IDZ hat hierzu ein System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Corona-Pandemie erstellt. Sie finden die Unterlage online unter www.kzvrlp.de/mitglieder/coronavirus.

Bei Patienten, die zu den Risikogruppen zählen, sollten Sie die Behandlungsindikationen vor allem bei elektiven Eingriffen sehr sorgfältig prüfen, davon ausgenommen bleiben Schmerz- und Notfallbehandlungen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände durchgeführt werden müssen.

Die Notfallbehandlung von COVID-19-Patienten, nachweislich Infizierte ebenso wie Verdachtsfälle, übernehmen weiterhin die Corona-Schwerpunktpraxen. Patientinnen und Patienten wenden sich bitte an die Hotline der KZV Rheinland-Pfalz unter der Rufnummer 06131 / 8927-311, um an eine Schwerpunktpraxis vermittelt zu werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Information unter www.kzvrlp.de/mitglieder/coronavirus/notdienst.

Kurzarbeitergeld: Zahnarztpraxen haben Anspruch
Ferner machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten können. Das hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) zum Wochenende hin bekannt gegeben und damit ihre bisherige Rechtsauffassung revidiert. In den vergangenen Wochen hatte eine erste Anweisung der BA für Verwirrung gesorgt, wonach die vorübergehenden finanziellen Hilfen („Schutzschirm“), die die Bundesregierung den Heilberufen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereitstellt, den Anspruch auf Kurzarbeitergeld aufheben. Voraussetzung für die Zahlung ist laut BA insbesondere ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses. Wird das Betriebsrisiko hingegen anderweitig aufgefangen, dürfe der Arbeitgeber von seiner Lohnzahlungspflicht nicht durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld entlastet werden. Weitere Informationen unter www.kzvrlp.de/aktuelles.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit Ihrem besonnenen und verantwortungsvollen Handeln haben Sie in den vergangenen Wochen dazu beigetragen, die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 zu verlangsamen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Fallzahlen nun entwickeln werden. Fakt ist, dass uns angesichts des noch fehlenden Impfstoffs und der bis dato geringen Durchseuchung der Bevölkerung SARS-CoV-2 und COVID-19 in unserem Praxis- und Behandlungsalltag noch über einen längeren Zeitraum hinweg begleiten werden. Die Wiederherstellung und der Erhalt der Zahn- und Mundgesundheit der Bevölkerung ist auch und gerade in dieser einmalig schwierigen Zeit eine wichtige Aufgabe, der wir uns mit unserem medizinischen Wissen und Können nicht entziehen dürfen und werden.

Abschließend bitten wir Sie, sich in Fragen der Corona-Pandemie weiterhin auf unseren Internetseiten www.lzk.de und www.kzvrlp.de auf dem Laufenden zu halten.


Mit freundlichen und kollegialen Grüßen


Marcus Koller RA
stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV RLP

Dr. Wilfried Woop
Präsident der Landeszahnärztekammer RLP

Joachim Stöbener
stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV RLP

Sanitätsrat Dr. Peter Mohr
Vizepräsident der Landeszahnärztekammer RLP