Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich mit den im März verhängten staatlichen Maßnahmen deutlich verlangsamt, die Reproduktionsrate dieses Virus hat sich von (geschätzt) etwa 3, Anfang März, auf aktuell etwa 0,7 verringert.
Zahnarztpraxen haben mit ihrem verantwortungsvollen Handeln ihren Anteil an dieser ermutigenden Entwicklung.
Angesichts der fatalen Mischung von Virulenz und Transmissibilität wie sie bei SARS-CoV-2 gegeben ist und auch angesichts eines erst in ferner Zukunft zu erwartenden Impfstoffes und der herrschenden sehr geringen Herdenimmunität der Bevölkerung müssen wir davon ausgehen, dass uns dieses Coronavirus noch über eine längere Zeitstrecke begleiten wird.
Für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte stellt sich damit die Frage, wie wir aktuell und in naher Zukunft mit dieser Situation umzugehen haben.
Neben den Überlegungen, wie wir unsere Mitarbeiter und auch uns selbst vor Infektionen schützen können und mit welchen organisatorischen Maßnahmen und Instrumenten der Praxisführung wir eine Verbreitung des Virus weiter einschränken können, muss dabei ein Hauptaugenmerk auf der (Zahn- und Mund-) Gesundheit unserer Patienten liegen. Anders ausgedrückt: Die unbestritten notwendigen und wichtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Sars-CoV-2/Covid-19-Pandemie dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Zahn- und Mundgesundheit der Bevölkerung führen.
Bei Patienten ohne nachgewiesene Infektion oder Verdacht darauf (Link zu SOPs des IDZ), sind notwendige zahnmedizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen und Behandlungen keineswegs beliebig verschiebbar, sie sollen vielmehr unter Einschätzung und Würdigung der Risiken und Einhaltung bestehender Hygienerichtlinien durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Behandlungen ohne Aerosolbildung.
Bei Patienten die zu den Risikogruppen zählen www.rki.de/DE/Content/infAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html, sollten die Behandlungsindikationen vor allem bei elektiven Eingriffen sehr sorgfältig geprüft werden, davon unbenommen bleiben Schmerz- und Notfallbehandlungen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände durchgeführt werden sollten.
Die Behandlung manifest Covid-19-Erkrankter und auch die von Verdachtsfällen sollen ausschließlich in den speziell ausgestatteten Schwerpunktpraxen (Link auf die entsprechende KZV-web-Adresse) erfolgen.
Weiterführende Informationen sind unter (Links zu den entsprechenden Seiten von BZÄK und RKI) abrufbar und werden dort ständig aktualisiert.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die gegenwärtige Situation fordert uns alle in einer bisher nicht gekannten Weise. Die Faktenlage ändert sich in kurzen Zeitabständen.
Schon Vorhersagen über nur wenige Tage sind mit einer hohen Unsicherheit belastet, umso mehr gilt dies für Ausblicke in die Zukunft die sich über Wochen oder gar Monate erstecken.
Die Wiederherstellung und der Erhalt der oralen Gesundheit unserer Bevölkerung ist auch und gerade in dieser einmalig schwierigen Zeit eine wichtige Aufgabe der sich die rheinland-pfälzischen Zahnärzte mit ihrem medizinischen Wissen und Können nicht entziehen werden. Die Zahnheilkunde ist ein wichtiger, unverzichtbarer Teil unseres Gesundheitswesens und damit systemrelevant für das Funktionieren unserer Gesellschaft.