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| Zahnärzte/-innen |
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Tätigkeitsschwerpunkt |
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| Zahnärzte und Zahnärztinnen, die besondere Fähigkeiten erworben haben und diese nachhaltig ausüben, können bei der Landeszahnärztekammer
Rheinland-Pfalz den Antrag auf Ankündigung eines Tätigkeitsschwerpunktes stellen. Über den Antrag, nach § 23 der Berufsordnung für Zahnärzte und
Zahnärztinnen in Rheinland-Pfalz, wird nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Vorstand der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz entschieden.
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