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Schlichtungssausschuss Auszubildende |
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Selbst das beste Arbeitsverhältnis zwischen Zahnarzt und Mitarbeiter
ist vor Konflikten nicht gefreit. Die Landeszahnärztekammer hat daher einen
Schlichtungsausschuss, dessen Tätigkeit darauf abzielt
- die im Raum stehende Streitigkeit einvernehmlich beizulegen,
- langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und
- Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis auszugleichen.
- Darüber hinaus ist die Durchführung eines Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss gesetzliche Vorraussetzung für die Erhebung einer arbeitsgerichtlichen Klage.
Der Schlichtungsausschuss setzt sich aus zwei Vertretern der Arbeitgeber
und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Er wird auf Antrag des/der ausbildenden Zahnarztes/Zahnärztin oder des/der Auszubildenden tätig.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag in schriftlicher Form bei der
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Langenbeckstrasse 2, 55131 Mainz,
ein. Er soll enthalten:
- die Bezeichnung der Beteiligten,
- ein bestimmtes Antragsbegehren sowie
- eine Begründung des Antragsbegehrens.
Vor dem Schlichtungsausschuss -Auszubildende- können sich die Beteiligten
durch
- einen Gewerkschaftsvertreter, bzw. einen Vertreter von Vereinigungen der Arbeitgeber
- einen Rechtsanwalt
- den gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigkeit des Auszubildenden
vertreten lassen.
Bitte nutzen Sie auch das Angebot der Bezirkszahnärztekammern in Rheinland-Pfalz. Hier erhalten Sie Hilfestellung durch die regionaltätigen Ausbildungsberater.
Zuständigkeitsgebiete
Falls Sie Fragen hinsichtlich des Schlichtungsausschusses -Auszubildende-
der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz haben, rufen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Edith Werum
Tel. : 06131-9613670
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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