Neben der Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
haben die Bezirkszahnärztekammern in Rheinland-Pfalz für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zahnärztliche Gutachter- und Sachverständigenstellen
eingerichtet. Diese erstellen auf Ihren Antrag hin
- Indikationsgutachten und
- Mängelgutachten.
Wenn Sie die Erstellung eines solchen zahnärztlichen Gutachtens wünschen,
wenden Sie sich bitte an die Gutachterstellen Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer:
- Ihre Ansprechpartnerin der Bezirkszahnärztekammer Koblenz:
Frau Liedtke
Tel.: 0261-36681
- Ihr Ansprechpartner der Bezirkszahnärztekammer Pfalz:
Frau Münzer
Tel.: 0621-5969142
- Ihre Ansprechpartnerin der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen:
Frau Sörgel
Tel.: 06131-287760
- Ihre Ansprechpartnerin der Bezirkszahnärztekammer Trier:
Frau Fuhrmann
Tel.: 0261-35142
Welche BZK für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Karte.
Wünschen Sie nicht die Erstellung eines Gutachtens, sondern die Schlichtung einer Streitigkeit aus einem zahnärztlichen Behandlungsverhältnis,
besuchen Sie bitte unsere Informationen über die Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. |