| Abmahnwelle wegen Fotos (Urheberrechtsverletzung) | ||
| Zahnärzte im gesamten Bundesgebiet erhielten in den letzten Tagen
Abmahnschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verwendung
von Fotos auf ihrer Homepage. Grundsätzlich muss sich jeder Verwender von Bildern darüber informieren, ob diese einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Insofern ist der einzelne Zahnarzt dafür verantwortlich, wenn Bilder auf seiner Homepage oder in Infobroschüren seiner Praxis veröffentlicht werden, ohne dass für deren Veröffentlichung zuvor eine Genehmigung durch den Urheber der Bilder eingeholt wurde. Wenn Unklarheiten bestehen, ist die sicherste Alternative, die Bilder umgehend zu entfernen. Bei einer Abmahnung empfiehlt sich in jedem Fall die Konsultation eines auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, bevor man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Dieser kann auch darüber Auskunft geben, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung angesichts des damit verbundenen Risikos wirtschaftlich lohnt. |